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ENERGIEAUSWEIS
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Ausweispflicht für Wohnungen und
Gebäude seit 2008
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den
Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten
Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
Gleichzeitig steigen die Energiepreise teilweise über 20% jährlich.Wärme dauerhaft bezahlbar - der Energieausweis bietet detaillierte und
leichtverständliche Entscheidungskriterien!
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EnEV
Die
neue EnEV regelt seit 2007 die Ausstellung
eines Energieausweises für alle Gebäude. Danach
muss bei
- Neubau
- Verkauf
- Neuvermietung,
-verpachtung
- und
Leasing
ein
Energieausweis ausgestellt bzw. zugänglich gemacht
werden, wenn dies von der Gegenpartei verlangt wird.
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Die
EnEV unterscheidet bei den Energieausweisen in Energiebedarf
und Energieverbrauch. Wann der verbrauchsorientierte
Ausweis ausreichend ist, regelt die EnEV. Aus ingenieurtechnischer
Sicht ist in jedem Fall der bedarfsorientierte Ausweis
zu empfehlen, da bei dessen Erstellung die Eigenschaften
von Gebäude und Anlagentechnik genau untersucht und
Energieeinsparpotentiale aufdeckt werden. Der verbrauchorientierte
Ausweis zeigt hingegen nur den Energiekennwert aus dem
Energieverbrauch der letzten 3 Jahre, welcher stark
vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängt. Eine
fachlich hinterlegte Angabe von Modernisierungshinweisen
ist hier nur begrenzt möglich.
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BAU-INGENIEURBÜRO
TOMISCHKA - Büro für Architektur, Bau- und Tragwerksplanung
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