Dipl. Bauing.

ROBERT TOMISCHKA

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ENERGIEBERATER UND SACHVERSTÄNDIGER FÜR SCHÄDEN AN GEBÄUDEN

 

 

 

 

ENERGIEAUSWEIS

 

Ausweispflicht für Wohnungen und Gebäude seit 2008

    In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Gleichzeitig steigen die Energiepreise teilweise über 20% jährlich.Wärme dauerhaft bezahlbar - der Energieausweis bietet detaillierte und leichtverständliche Entscheidungskriterien! 

 

 


 

EnEV

Die neue EnEV regelt seit 2007 die Ausstellung eines Energieausweises für alle Gebäude.
Danach muss bei

  • Neubau
  • Verkauf
  • Neuvermietung, -verpachtung
  • und Leasing

ein Energieausweis ausgestellt bzw. zugänglich gemacht werden, wenn dies von der Gegenpartei verlangt wird.

 

 

 


 

Die EnEV unterscheidet bei den Energieausweisen in Energiebedarf und Energieverbrauch. Wann der verbrauchsorientierte Ausweis ausreichend ist, regelt die EnEV. Aus ingenieurtechnischer Sicht ist in jedem Fall der bedarfsorientierte Ausweis zu empfehlen, da bei dessen Erstellung die Eigenschaften von Gebäude und Anlagentechnik genau untersucht und Energieeinsparpotentiale aufdeckt werden. Der verbrauchorientierte Ausweis zeigt hingegen nur den Energiekennwert aus dem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre, welcher stark vom individuellen Verhalten der Nutzer abhängt. Eine fachlich hinterlegte Angabe von Modernisierungshinweisen ist hier nur begrenzt möglich.

 


BAU-INGENIEURBÜRO TOMISCHKA - Büro für Architektur, Bau- und Tragwerksplanung