Dipl. Bauing.

ROBERT TOMISCHKA

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ENERGIEBERATER UND SACHVERSTÄNDIGER FÜR SCHÄDEN AN GEBÄUDEN

 

 

 

 

INGENIEURTECHNISCHE ENERGIEBERATUNG FÜR WOHNGEBÄUDE

 

Energiesparberatung vor Ort

nach den Richtlinien des BAFA

    Die Beratung zur wirtschaftlichen Energieverwendung in Wohngebäuden ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld, insbesondere in die Wärmedämmung der Gebäudehülle, in den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien zu investieren.
    Sie wird durch einen hochqualifizierten Energieberater durchgeführt und besteht aus drei Phasen:

  • Die Erhebung des Ist- Zustandes
  • Der Beratungsbericht
  • Das persönliche Beratungsgespräch

 

 


Für die Erhebung des Ist- Zustandes sollten dem Berater alle vorliegenden Bauunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Diese und die Erkenntnisse aus der vor- Ort- Begehung bilden die Grundlage für die ingenieurtechnische Darstellung des Ist- Zustandes von Gebäude und Anlagentechnik, welche insbesondere deren energetische Schwachstellen aufzeigen soll.


Im Beratungsbericht werden die Erkenntnisse aus der Datenerhebung detailliert niedergeschrieben. Das Kernstück des Berichtes ist jedoch die Unterbreitung von Modernisierungsvorschlägen mit dem Ziel Energie einzusparen, Schadstoffemissionen zu verringern und die laufenden Kosten zu senken. Hierfür wird zu jedem Modernisierungsvorschlag eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Diese vergleicht die Investitionskosten für eine Maßnahme mit den daraus entstehenden Kosteneinsparungen aus der Senkung des Energiebedarfs in nachvollziebarer Form. Die graphische Darstellung der Ergebnisse ermöglicht dem Kunden eine selbständige Anpassung an aktuelle Preisentwicklungen.

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Zu den Pflichten des Beraters gehört es, den Bericht dem Beratungsempfänger auszuhändigen und den Inhalt im persönlichen Beratungsgespräch zu erläutern. Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen zu erörtern.

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Kosten und Förderung der Beratung

    Die Kosten für eine so genannte "ingenieurmäßige" Vor-Ort-Beratung sind abhängig von der Art des Gebäude und von den vorhandenen Unterlagen. Sie werden individuell für jedes einzelne Objekt festgelegt.

    Unabhängig von der Höhe der Aufwendungen ist die Höhe der Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle.
    Sie beträgt derzeit bei einer "Vor-Ort-Beratung"
    für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 300 Euro und für ein Wohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten 360 Euro.

    Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.

    Für die zusätzliche Integration thermografischer Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro bewilligt. Für die Einfügung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) wird ein Bonus in Höhe von 100 Euro gewährt.
     
    Der gesamte Zuschuss mit Bonus ist auf 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt.

    Die Antragstellung für die Förderung übernimmt der Energieberater!

 

 

 

 

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INGENIEURTECHNISCHE ENERGIEBERATUNG

FÜR NICHTWOHNGEBÄUDE 

 

 

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BAU-INGENIEURBÜRO TOMISCHKA - Büro für Architektur, Bau- und Tragwerksplanung