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INGENIEURTECHNISCHE
ENERGIEBERATUNG FÜR
WOHNGEBÄUDE
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Energiesparberatung
vor Ort
nach
den Richtlinien des BAFA
Die
Beratung zur wirtschaftlichen Energieverwendung
in Wohngebäuden ist eine wichtige Hilfe für
alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit
sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz
Geld, insbesondere in die Wärmedämmung der Gebäudehülle,
in den Austausch ihrer Heizungsanlage und in
Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien zu
investieren. Sie wird durch einen hochqualifizierten
Energieberater durchgeführt und besteht aus
drei Phasen:
- Die
Erhebung des Ist- Zustandes
- Der
Beratungsbericht
- Das
persönliche Beratungsgespräch
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Für
die Erhebung
des Ist- Zustandes
sollten dem Berater alle vorliegenden Bauunterlagen
zur Verfügung gestellt werden. Diese und die Erkenntnisse
aus der vor- Ort- Begehung bilden die Grundlage
für die ingenieurtechnische Darstellung des Ist-
Zustandes von Gebäude und Anlagentechnik, welche
insbesondere deren energetische Schwachstellen aufzeigen
soll.
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Im
Beratungsbericht
werden die Erkenntnisse aus der Datenerhebung detailliert
niedergeschrieben. Das Kernstück des Berichtes ist
jedoch die Unterbreitung von Modernisierungsvorschlägen
mit dem Ziel Energie einzusparen, Schadstoffemissionen
zu verringern und die laufenden Kosten zu senken.
Hierfür wird zu jedem Modernisierungsvorschlag eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Diese
vergleicht die Investitionskosten für eine Maßnahme
mit den daraus entstehenden Kosteneinsparungen aus
der Senkung des Energiebedarfs in nachvollziebarer
Form. Die graphische Darstellung der Ergebnisse
ermöglicht dem Kunden eine selbständige Anpassung
an aktuelle Preisentwicklungen.
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Zu
den Pflichten des Beraters gehört es, den Bericht
dem Beratungsempfänger auszuhändigen und den Inhalt
im persönlichen
Beratungsgespräch
zu erläutern. Bei diesem Gespräch geht es vor allem
darum, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen
zu erörtern.
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Kosten
und Förderung der Beratung
Die
Kosten für eine so genannte "ingenieurmäßige" Vor-Ort-Beratung sind
abhängig von der Art des Gebäude und von den
vorhandenen Unterlagen. Sie werden individuell
für jedes einzelne Objekt festgelegt.
Unabhängig
von der Höhe der Aufwendungen ist die Höhe
der Förderung des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausführkontrolle. Sie beträgt derzeit bei einer "Vor-Ort-Beratung"
für
ein Ein-
oder Zweifamilienhaus
300 Euro und für ein
Wohnhaus mit mindestens
drei Wohneinheiten 360 Euro.
Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung
wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Für
die zusätzliche Integration thermografischer
Untersuchungen wird ein Bonus in Höhe von 25
Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100 Euro
bewilligt. Für die Einfügung einer Luftdichtigkeitsprüfung
nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) wird ein Bonus
in Höhe von 100 Euro gewährt. Der
gesamte Zuschuss mit Bonus ist auf 50% der Beratungskosten
(brutto) begrenzt.
Die
Antragstellung für die Förderung übernimmt der
Energieberater!
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INGENIEURTECHNISCHE
ENERGIEBERATUNG
FÜR
NICHTWOHNGEBÄUDE
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BAU-INGENIEURBÜRO
TOMISCHKA - Büro für Architektur, Bau- und Tragwerksplanung
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